Schritt 4: Überlegen Sie, wie Sie im Notfall die Kom­mu­ni­ka­tion auf­recht­er­halten

 

Ziehen Sie die Arbeitsblätter „Mögliche Katastrophen“ und „Umgang mit Störungen und Ausfällen“ zurate, um für den Fall eines Kommunikationsausfalls vorzusorgen. Nutzen Sie zusätzlich das Arbeitsblatt „Wichtige Kon­takt­daten – Aus­rüs­tung, Fertig­kei­ten und Kom­mu­ni­ka­tions­mittel“, um fest­zulegen, wie und mit welchen Geräten im Ernst­fall mit­ein­ander kommu­ni­ziert wird. 

Mithilfe eines Kommunikationsplans für den Notfall können Führer der Kirche und Mitglieder:

  • nach einer Katastrophe mit Missionaren und Mitgliedern Kontakt aufnehmen
  • feststellen, wie es den Missionaren und Mit­glie­dern geht, wie es um de­ren Wohnung und dem Ei­gen­tum der Kirche steht und wie die Um­stän­de in der Um­ge­bung sind, und können dies den zu­stän­di­gen Führungs­beamten berichten
  • Hilfsmaßnahmen koordinieren

Bei der Katastrophenhilfe ist eine reibungslose Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen den Führern der Kirche und dem Haup­tsitz der Kirche, den Mit­glie­dern sowie Ver­tre­tern der Öffent­lich­keit wichtig. Über­le­gen und pla­nen Sie, wie Sie die Kom­mu­ni­kation auf­recht­erhalten, falls Telefon­leitungen, das Mobil­funknetz, das Strom­netz oder Verkehrs­wege bei einer Katastro­phe zer­stört werden. Möglich wäre:

  • Verständigung über das Internet (z. B. E-Mail, soziale Netzwerke, Sofortnachrichten)
  • SMS-Versand (funktioniert eventuell auch dann, wenn eine Gesprächsverbindung nicht zustande kommt)
  • Nutzung von Amateurfunkgeräten
  • persönlicher Kontakt: zu Fuß, mit dem Fahrrad usw. (auch die Vollzeitmissionare können dabei helfen)

Der Notfallplan soll unbedingt alternative Kom­mu­ni­ka­tions­wege um­fassen. Die Führungs­beamten sind dazu ange­halten, sich zu infor­mieren, wer Kommuni­kations­geräte besitzt, und die Betreffenden zu bitten, im Ernst­fall Gemein­de und Pfahl damit zu unter­stützen. Gemeinden und Pfähle dürfen keine Satelliten­telefone oder Amateur­funkgeräte für den Gebrauch im Notfall erwerben und auch nicht als Schen­kung an­neh­men. Geräte und Antennen dürfen weder an noch in einem Gemeinde­haus der Kirche dauer­haft installiert werden. Aus­nah­men müssen von dem Komitee genehmigt werden, das die Standard­pläne für Gemeinde­häuser ausarbeitet.

Die Priestertumsführer können gegebenenfalls Fach­be­rater für Wohl­fahrt beru­fen, deren Aufga­be es ist, sich um die Kommunikation zu sorgen. Führungs­beamte können zur Pla­nung der Not­fall­kom­mu­ni­kation auch auf Hilfs­mittel außer­halb der Kirche zurück­greifen.

Vorsorgemaßnahmen: 

1. Ziehen Sie die Arbeitsblätter „Mögliche Katastrophen“ und „Umgang mit Störungen und Ausfällen“ zurate und gehen Sie sicher, dass gegen kurz- und langfristige Kom­munikationsausfälle Vorkehrungen getroffen sind.

2. Sorgen Sie dafür, dass alle Mitglieder in diesem Plan beachtet werden, besonders diejenigen mit Be­hin­de­rungen.

3. Finden Sie heraus, welche Mitglieder in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Pfahl Kommunikationsgeräte und die dazu notwendigen Fertigkeiten besitzen.